Wir bringen die Stadt zum Glühen!
Lange haben wir darauf gewartet, aber jetzt ist sie wieder da:
Die freie Kultur kommt zurück und ist plötzlich überall: In Parks, Höfen, auf kleinen Plätzen in und um die Stadt – überall da, wo man sie eigentlich nicht erwartet hätte.
Rund 100 Veranstaltungen zwischen dem 02.07 und 05.09. holen nicht nur Aachens Künstler*innen zurück ins Licht der Öffentlichkeit, sondern setzen auch die lokale Veranstaltungstechnik wieder in Arbeit.
Möglich macht das eine großzügige Förderung durch den Bund im Rahmen des Projektes „Neustart Kultur“, von der alle gemeinsam profitieren.
Das Publikum übrigens auch: Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist komplett gratis!
Zu den VeranstaltungenOPEN AIR VERANSTALTUNGEN IN DER AACHENER INNENSTADT.
Der Zugang zu den einzelnen Veranstaltungen ist je nach Spielort unterschiedlich:
Events im öffentlichen Raum können ohne Ticketbuchung unter Einhaltung der aktuellen CoSchuVO besucht werden. Events mit Zugangsbeschränkung können über die angegebenen Ticketslinks kostenlos gebucht werden.
Informationen dazu finden sich jeweils in der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen.
Wetterbedingte Absagen werden ca. 2 Stunden vor dem Event über Social Media und/oder die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten bekannt gegeben.
Wir bitten um Beachtung der folgenden Regelungen gem. der CoronaSchVO vom 17.08.2021: Gem. § 4 der Verordnung dürfen ab einer Inzidenz von mehr als 35 die dort aufgeführten Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden (die 3Gs). Hierbei handelt es sich überwiegend um Veranstaltungen unter Nutzung von Innenräumen; bei Veranstaltungen im Freien besteht dieses Erfordernis erst bei Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 2500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen oder Zuschauerinnen. liche Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr in der Verordnung enthalten, so dass die persönlichen Daten der Gäste nicht mehr aufgenommen werden müssen. Es gilt jedoch in den Warteschlangen vor den Eingängen zum Eventbereich weiterhin die Maskenpflicht und das Abstandsgebot (1,5 m) auf dem Veranstaltungsgelände ist einzuhalten.